Änderungen des Gesetzes über Stand- und Durchgangsplätze

Kantonale Vernehmlassung

Kantonale Vernehmlassung

Die planungsrechtliche Festlegung von Stand- und Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende durch die Gemeinden hat bisher nicht zum gebotenen Erfolg geführt. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat entschieden, das Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende anzupassen und in die Vernehmlassung zu geben. Die Kompetenz und Verantwortung für die Festlegung von Standplätzen in Absprache mit den Gemeinden soll künftig beim Kanton liegen. 

Der Regierungsrat hat die Änderung des Gesetzes über Stand- und Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende in die Vernehmlassung gegeben. Mit dem Gesetz sollen die personelle und finanzielle Verantwortung sowie die Aufgaben von den Gemeinden auf den Kanton übertragen werden, um die vom Bund geforderten Stand- und Durchgangsplätze festzulegen. 

Im Jahr 2014 trat das Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende in Kraft. Dieses sieht die Festlegung von konkreten Standorten durch kommunale Nutzungspläne vor und überträgt insbesondere die Aufgabe für den Betrieb und den Unterhalt solcher Plätze an die Gemeinden. 

Weil die Festlegung von Stand- und Durchgangsplätzen durch die Gemeinden bisher nicht zum gebotenen Erfolg geführt hat, legt der Regierungsrat eine Nachbesserung des Gesetzes vor. 

Die Stand- und Durchgangsplätze wurden bisher mehrheitlich auf kantonalem Boden erstellt. Es handelt sich um Plätze, die für Schweizer Fahrende errichtet werden: Schweizer Jenische und Sinti mit nomadischer Lebensweise. Die Behörden sind verpflichtet, die fahrende Lebensweise dieser ethnischen Minderheit zu unterstützen und in der Raumplanung zu berücksichtigen. Das Bundesgericht hat das Recht der Schweizer Fahrenden auf angemessene Stand- und Durchgangsplätze explizit anerkannt. Diese seien mit raumplanerischen Massnahmen zu sichern. Der Kanton und die Gemeinden sind ausserdem verpflichtet, den Fahrenden bei der Suche nach Stand- und Durchgangsplätzen zu helfen. 

Mit der Anpassung des Gesetzes kommt der Kanton dem raumplanerischen Auftrag nach.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Basel