Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats

Landratsvorlagen

Beantwortung der Interpellation 2024/402: «Einführung einer Software zur automatisierten Auswertung von Abstimmungszetteln»

Gesamtschweizerisch werden rund 17 Prozent aller Abstimmungszettel in einem automatisierten Verfahren (E-Counting-Verfahren) ausgewertet. Der Regierungsrat zeigt in seiner Interpellationsantwort auf, unter welchen Voraussetzungen das E-Counting-Verfahren in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft eingeführt werden könnte. 

Beantwortung der Interpellation 2024/561: «Gesetz über den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken»

Der Regierungsrat zeigt in der Interpellationsantwort summarisch die Bemühungen auf, die bislang unternommen wurden, um dem Verfassungsauftrag zur Verhinderung von Atomkraftwerken in der Nachbarschaft gerecht zu werden und wie er gedenkt, diese Position anlässlich der angekündigten Teilrevision des Kernenergiegesetzes einzubringen.

Landratsvorlagen

Landratsvorlagen (Link

Weiterführung des Darmkrebs-Vorsorgeprogramms im Kanton Basel-Landschaft

Der Regierungsrat will das im Kanton Basel-Landschaft bereits etablierte Darmkrebs-Vorsorgeprogramm für die kommenden Jahre weiterführen. Er beantragt dem Landrat dafür eine entsprechende Ausgabenbewilligung in der Höhe von 1,4 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2027. 

Sammelvorlage betreffend sieben Schlussabrechnungen von Ausgabenbewilligungen bzw. Verpflichtungskrediten

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, sieben Schlussabrechnungen von Ausgabenbewilligungen bzw. Verpflichtungskrediten für die Abrechnungsperiode November 2023 bis Oktober 2024 zuzustimmen. 

Bericht zur Motion 2022/543: «Einführung eines Mammografie-Screening-Programms im Kanton Basel-Landschaft»

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, ab dem Jahr 2025 ein Brustkrebs-Screening-Programm analog des Programms im Kanton Basel-Stadt einzuführen. Er unterbreitet dem Landrat dafür eine entsprechende Ausgabenbewilligung in der Höhe von 1,5 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2027. 

Bericht zum Postulat 2022/539: «Schulleitungs-Nachwuchs langfristig sichern»

Der Regierungsrat teilt die Ansicht, dass qualifizierte Schulleitungen einen wesentlichen Faktor für die Sicherung der Bildungsqualität im Kanton Basel-Landschaft darstellen. Verschiedene Massnahmen sind bereits in Umsetzung, um als künftige Schulleitungsmitglieder geeignete und interessierte Lehrpersonen frühzeitig zu erkennen und zu fördern. 

Bericht zum Postulats 2023/332: «Kopf, Herz und Hand im Zeitalter der digitalen Transformation»

Ein ausgewogener Einsatz von digitalen und analogen Mitteln und Tätigkeiten ist bereits zentraler Teil des Bildungsauftrags und des Unterrichtsverständnisses. Zudem befinden sich u.a. mit der Einführung des Fachs Medien und Informatik sowie des Pädagogischen ICT-Supports verschiedene Massnahmen zur Digitalisierung in Umsetzung. Der Regierungsrat erachtet eine Diskussion in den Schulen und in Zusammenarbeit mit den Eltern als sehr wichtig. 

Bericht zum Postulat 2023/100: «Nachhaltige Beschaffung als Chance für unsere KMUs»

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass Aspekte der Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Politik an Bedeutung gewonnen haben und vom Kanton eine Vorbildunktion erwartet wird. Mit den Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen steht den Vergabestellen ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung, um soziale oder nachhaltige Kriterien in einem Beschaffungsverfahren anzuwenden. So können geeignete Anforderungen und Kriterien definiert werden, die vom Markt aufgegriffen werden und als Qualitätsmerkmal in die Angebote einfliessen.

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link

Stellungnahme an den Bund: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente)

Der Bundesrat möchte im Rahmen einer Teilrevision des Verrechnungssteuergesetzes die Ausnahmebestimmungen bezüglich der Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF) verlängern. Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen bei der Verrechnungssteuer für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten aufgeführt, die bereits zweimal verlängert wurden. Die Vorlage beantragt die Verlängerung dieser Ausnahmebestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Mit der Vorlage wird sichergestellt, dass Banken TBTF-Instrumente zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus emittieren können. Dies ist zentral, da sich bei einer ungenügenden Möglichkeit zur Mittelbeschaffung negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität ergeben können. Inhaltlich bleiben die Ausnahmebestimmungen unverändert. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Verlängerung der Ausnahmebestimmungen zu den Too-big-to-fail-Instrumenten. 

Stellungnahme an den Bund: Verordnung über den Betrieb der Reservekraftwerke zur Erzeugung elektrischer Energie für den Markt in einer schweren Strommangellage

Der Regierungsrat begrüsst, dass mit der Vorlage neben den bereits bestehenden Lenkungsmassnahmen auf Verbraucherseite nun auch Möglichkeiten zur Angebotslenkung geschaffen werden sollen. Aus seiner Sicht ist in der Verordnung noch präziser festzulegen, unter welchen Umständen Reservekraftwerke in Betrieb gehen dürfen und wieder ausser Betrieb genommen werden müssen. Er fordert ausserdem, dass Reservekraftwerke spätestens ab dem 1. Januar 2027 die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der Luftreinhalteverordnung erfüllen. 

Stellungnahme an den Bund: Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)»

Der Regierungsrat begrüsst die im Gegenvorschlag vorgesehenen Änderungen des Tierschutzgesetzes, welche das Import- und Handelsverbot betreffen, grundsätzlich. Eine Zuweisung der Kontroll- und Vollzugsaufgaben an die Kantone wird jedoch abgelehnt. Vielmehr drängt sich neben der Kontrolle des Einfuhrverbots auch die Zuweisung des Vollzugs des Handelsverbots an den Bund auf. Seit 2014 führt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Kontrollen der Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte durch und hat die dafür notwendige Expertise aufgebaut sowie die notwendigen Branchenkenntnisse erworben. 

Stellungnahme an den Bund: Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes

Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes, namentlich die Verstetigung des praxisintegrierten Bachelorstudiengangs (PiBS), ab. PiBS schwächt das duale Bildungssystem, da dieses Ausbildungsmodell Gymnasiastinnen und Gymnasiasten den Zugang zu Fachhochschulstudiengängen ohne vorherige Berufserfahrung ermöglicht. Dies führt zu Konkurrenzsituationen mit Auszubildenden und zu einer Ungleichbehandlung der Bildungswege. Zudem zeigen die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojekts, dass PiBS keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Basel